Die Selfpublisherbibel gibt es schon seit 2014 auch als Buch – damals noch von Monsenstein & Vannerdat produziert, einem heute nicht mehr existierenden Selfpublishing-Dienstleister der ersten Stunde. Die Selfpublisherbibel gibt es noch. Online aktualisiere ich sie fortlaufend, aber das funktioniert bei einem richtigen Buch natürlich nicht. Deshalb gibt es nun nach 2017 und 2019 eine neue Ausgabe:

Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:

Gerade derzeit kommen sie wieder, die freundlichen E-Mails: “Ihre Bücher würden sehr gut in das Programm von … passen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnten…” Die meisten Publikumsverlage gehen inzwischen von sich aus aktiv auf erfolgreiche Selfpublisher zu – eine Nummer-1-Position ist dazu längst nicht mehr nötig, solange das veröffentlichte Buch offenkundig von professionellem Anspruch zeugt.

Als unabhängige Autorin den Überblick über die Einnahmen für die eigenen Werke zu behalten, ist gar nicht so einfach – selbst, wenn man exklusiv bei Amazon veröffentlicht. Denn es gibt nicht nur Honorar für verkaufte E-Books, sondern auch für Taschenbücher und für gelesene Seiten. Und letzteres sogar noch mit einer Quote, die Amazon immer erst Wochen später verrät. Kommen dann noch weitere Shops hinzu, ist Excel-Talent gefragt. Oder Sie bedienen sich eines Tools, das die Einnahmen für Sie erfasst.